Rede zur Digitalisierung bezirklicher Dienstleistungen
Wertes Präsidium, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Zu unserem gemeinsamen Antrag SPD und Grüne zum Thema „Digitalisierung bezirklicher Dienstleistungen“.
Im Petitum unseres Antrages wird die Verwaltung gebeten in allen Ausschüssen über den aktuellen Stand der Digitalisierung in Kundenzentren und den Fachbereichen der Bezirksverwaltung zu berichten.
Hier stellt sich natürlich die Frage, warum in allen Ausschüssen inhaltlich berichtet werden soll.
Dem möchte ich vorrausschicken das diese Thematik, nämlich die Digitalisierung (andere Bezeichnungen, die für diese Entwicklung gebraucht werden sind, je nach dem in welcher Branche man sich befindet unter anderem als Arbeit 4.0 oder Industrie 4.0 bezeichnet) in der Tat einen Prozess beschreibt, den man auch landläufig als einer der größten Veränderungen seit der Industriellen Revolution bezeichnen können.
Hier bin ich zugegebenermaßen jetzt sehr allgemein gewesen, trotzdem müssen wir uns bewusst sein, dass die Auswirkungen der Digitalisierung sich bis in die kleinsten Lebensbereiche Einfluss nehmen.
Und genau darauf zielt unser Antrag ab, dass die Digitale Transformation auch Einzug in die Verwaltung genommen hat.
In diesem Fall sind aus meiner Sicht zwei Punkte explizit zu betrachten.
Zum einen stellt sich die Frage in wie weit die Digitalisierung intern in Verwaltung umgesetzt wird. Ein nicht zu unterschätzender Themenkomplex, der dem Grunde nach einem Großteil der Verwaltung, auch zwangsläufig, weil man sich dieser Thematik der Digitalisierung logischerweise nicht entziehen kann, den betroffenen Mitarbeitern viel abverlangt. Dass sich die veränderte Arbeitsweise insbesondere die Arbeitsorganisation und in diesem Kontext die Personalplanung in Zeiten des demografischen Wandels, der Hamburger Verwaltung die sich zwingend zukunftsfähig machen muss, also auch die Digitalisierung und der Möglichkeiten nutzt ist alternativlos.
Diesen von mir angesprochen Punkt könnte ich auch in seinem Facetten Reichtum auch als Betriebsrat, der das in seinem eigenen Tätigkeitsbereich begleitet, abendfüllend machen.
Der zweite wesentliche Punkt, der in diesem Kontext steht ist die Frage in wie weit die Digitalisierung genutzt wird um der von den Bürgern erwartete Dienstleister zu sein.
Auch mit der Prämisse aus Fehlern zu lernen und besser zu werden. Hier möchte ich anmerken das Herr Schleiden mehrfach im Regionalausschuß über die Entwicklung in den Bürgerzentren, auch auf Anregung der CDU berichtet hat, wie unter anderem Dienstleistung am Kunden funktionieren kann. Ein Stichwort sind zum Beispiel Wartezeiten.
Hier zeig sich das in den letzten Jahren kluge politische Entscheidungen getroffen worden sind.
An dieser stelle möchte ich auf die Drucksache des jetzigen Senates 21/15623 verweisen die in Ihrer Bandbreite der Maßnahmen, die anvisiert worden sind viel erreicht hat.
Einiges haben wir in unserem Sachverhalt im Antrag bereits erwähnt.
Nach einer Repräsentativen Umfrage des Dachverbandes Bitkom, wo die smartesten Städte der Republik liegen ist, Hamburg mit einer Bewertung mit 79 von 100 Punkten einsamer Spitzenreiter. Karlsruhe folgt mit 69 Punkten und das sind Welten.
Und damit komme ich wieder zu unserem Petitum.
Um der ganzen Thematik als Abgeordnete der Bezirksversammlung verstehen und folgen zu können, bitten wir um Zustimmung des Antrages.
Peter Bartels, 28.01.2019