Sondernutzungen als Instrument der Wirtschaftsförderung

Sondernutzungen als Instrument der Wirtschaftsförderung

Tische und Stühle vor dem Café, die kleine Käsetheke vor dem Feinkostgeschäft in der Fußgängerzone oder die bunte Markise vor dem Geschäft, die die Kunden vor Sonne und Regen schützen soll. So soll die Aufenthaltsqualität in unseren Städten erhöht werden und das Einkaufen vor Ort attraktiver werden. Doch all das findet im öffentlichen Raum statt und stellt somit eine genehmigungs- und kostenpflichtige Sondernutzung dar.
Jetzt wollen die Mitglieder der SPD-Fraktion in der Bezirksversammlung Harburg es einmal genau wissen und hinterfragen die Regelungen der Genehmigungsverfahren und fordern gleichzeitige eine wirtschaftsfreundliche Handhabung der Regelungen.
„Im Regelfall beantragen die Unternehmer auch eine Sondernutzung, investieren in die Ausstattung von Markisen oder Auslagen und bieten damit einen Mehrwert für die Kund:innen“, meint dazu der Fachsprecher für Haushalt, Wirtschaft und Wissenschaft, Klaus Fehling, „doch muss auch Klarheit herrschen, was die Kriterien für Genehmigung oder Ablehnung sind und auch die dadurch entstehenden Kosten müssen transparent sein.“
Die Regeln sollen klar sein und kommuniziert werden, wünschen sich die Genoss:innen und wollen dazu die zuständige Fachstelle befragen.
„Gerade nach unternehmerisch schwierigen Zeiten in der Pandemie-Phase sind hier allerdings auch positive Auslegungen von Ermessensspielräumen als wirtschaftsfördernde Maßnahmen wünschenswert“, so Fehling.

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