Bereits im Herbst letzten Jahres hatte die SPD-Fraktion Harburg die unzureichenden Verhältnisse am Nachlassgericht Harburg auf die Tagesordnung gesetzt, nachdem zahlreiche Bürgerinnen und Bürger sich über die langen Bearbeitungszeiten und die mangelnde Erreichbarkeit des beim Amtsgericht Harburg angesiedelten Nachlassgerichts beschwert hatten. Teilweise hatten Erben über ein Jahr auf den Erbschein gewartet, der notwendig ist, um z.B. Mietverträge von Verstorbenen zu kündigen, Wohnungen zu räumen oder Zugriff auf Kontoguthaben zu erhalten.
In ihrer schriftlichen Antwort hatte die Justizbehörde mitgeteilt, dass sich die Personalsituation am Nachlassgericht Harburg gerade wieder verbessert habe, da eine Stelle neu besetzt worden sei und zwei Mitarbeitenden nach einem längeren krankheitsbedingten Ausfall wieder in den Dienst zurückgekehrt seien.
Nachdem die Beschwerden in der Folgezeit aber nicht nachließen und die Antwort aus dem Oktober 2025 auch nicht erkennen ließ, wie konkret die aufgelaufenen Rückstände abgearbeitet werden sollten, nahm sich die SPD-Fraktion erneut des Themas an und wollte nun neben der aktuellen Personalsituation auch explizit wissen, was zum Abbau der aufgelaufenen Rückstände getan worden ist bzw. Getan werden soll.
In einer erneuten schriftlichen Stellungnahme hat die Justizbehörde nun mitgeteilt, dass 2 weitere Stellen in der Geschäftsstelle des Nachlassgerichts neu besetzt worden seien. Ferner sei die Anzahl der RechtspflegerInnen in diesem Bereich von 2,5 auf 4 Stellen erhöht worden. Zudem sei eine Mitarbeiterin des Mobilen Teams zugeordnet worden, um auf organisatorischer Ebene und bei der Abarbeitung der Rückstände zu unterstützen. Durch Mehrarbeitsaktionen auch von MItarbeitenden der anderen Nachlassgerichte sei es nun gelungen, die Rückstände bei der Erstanlage von Akten auf ein übliches Maß zurückzuführen.
Dazu sagt der Co-Fraktionsvorsitzende der SPD-Bezirksfraktion Frank Richter: ”Es wurde Zeit, dass die nicht haltbaren Zustände am Nachlassgericht durch geeignete Maßnahmen wieder in einen normalen Arbeitszustand zurückgeführt werden. Es ist für Bürgerinnen und Bürger nicht akzeptabel, auf eine Bearbeitung von Erbscheinsanträgen derart lang zu warten, da die zwischenzeitliche Handlungsunfähigkeit der Erben zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden führen kann. Ich hoffe nun, dass die von der Justizbehörde ergriffenen Maßnahmen dazu führen, dass in diesem Bereich der Gerichtsbarkeit wieder normale Zeitabläufe eintreten und auch die Erreichbarkeit des Gerichts für Bürgerinnen und Bürger zeitnah wieder hergestellt werden kann.”
