Entzug der Betriebserlaubnis für das LPT am Standort Mienenbüttel – Wie steht’s damit in Neugraben?

Dringlichkeitsantrag SPD betr. Entzug der Betriebserlaubnis für das LPT am Standort Mienenbüttel – Wie steht’s damit in Neugraben?

Sachverhalt:

Die Tierversuchsanstalt „Laboratory of Pharmacology and Toxicology“ (LPT) in Neu-Wulmstorf-Mienenbüttel ist Geschichte! Der Landkreis Harburg hat die Betriebserlaubnis nach Paragraf 11 Tierschutzgesetz mit sofortiger Wirkung widerrufen. „Nach gründlicher Prüfung kommt der Landkreis Harburg zu der Überzeugung, dass die Zuverlässigkeit des Betreibers nicht mehr gegeben ist“, teilt der Landkreis mit. Mit dem Widerruf wird dem LPT die Haltung von Tieren untersagt, die dazu bestimmt sind, in Tierversuchen verwendet zu werden, oder deren Organe oder Gewebe für wissenschaftliche Zwecken genutzt werden.

Da es sich am Standort Neugraben um denselben Betreiber handelt, drängt sich unmittelbar die Frage auf, ob dessen Zuverlässigkeit hier überhaupt anders bewertet werden kann.

Petitum/Beschlussvorschlag:

Die zuständige Behörde wird gebeten, im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz zeitnah darzulegen, welche Auswirkungen die Entscheidung des Landkreises Harburg auf den weiteren Prozess in Neugraben hat, in welchem Status das aktuelle Prüfverfahren in Neugraben ist und ob bzw. wann mit einer Entscheidung der zuständigen Hamburger Behörden zu rechnen ist.

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