Schuleingangsuntersuchungen im Bezirk Harburg – Sachstand und Entwicklung einer Aufholstrategie

Im Jahr vor der Einschulung werden Schulanfängerinnen und Schulanfänger mit ihren Eltern zu einer Schuleingangsuntersuchung eingeladen. Der Schulärztliche Dienst hat die Aufgabe, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu fördern und führt Schuleingangsuntersuchungen durch, die für alle Kinder verpflichtend sind. Es werden Gesundheit und Entwicklungsstand des Kindes mit Blick auf die bevorstehende Einschulung beurteilt. Ziel ist es, Eltern zu beraten und ggf. notwendige Behandlungen und Fördermaßnahmen einzuleiten.

Eine Anfrage in der Hamburgischen Bürgerschaft zeigte auf, dass es in den Bezirken zu sehr unterschiedlichen Zahlen hinsichtlich der durchgeführten Schuleingangsuntersuchungen kam. Im Bezirk Harburg fanden besonders wenige Schuleingangsuntersuchungen statt und das Personal des Schulärztlichen Dienstes wurde über eine besonders lange Zeit mit Aufgaben im Rahmen der Corona-Eindämmung betraut.

Nun stellen sich Fragen hinsichtlich der Ursachen dieser geringen Untersuchungszahlen und welche Strategien das Bezirksamt entwickelt, um die in § 34 Abs. 4 und 5 – Hamburgischen Schulgesetz (HmbSG) verankerten Schuleingangsuntersuchung für alle Schülerinnen und Schüler im Bezirk Harburg sicherzustellen.

Petitum/Beschlussvorschlag:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bildung und Sport unter Einladung des Ausschusses für Soziales, Integration, Gesundheit und Inklusion über den Sachstand zu informieren. Dabei ist eine umfängliche Analyse der Ursachen vorzutragen. Des weiteren ist ein konkreter Plan vorzulegen, wie die Rückstände bei den Untersuchungen abgebaut werden und wie die umfängliche Untersuchung der kommenden Jahrgänge von Schülerinnen und Schülern sichergestellt werden kann.

https://sitzungsdienst-harburg.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1008925

 

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