Am 22. Juli 1975 ereignete sich im Stadtteil Hausbruch eins der schwersten Zugunglücke der Hamburger Geschichte.
Bei einem Frontalzusammenstoß zwischen einem Personenzug und einem Güterzug kamen elf Menschen ums Leben, weitere wurden verletzt. Auslöser des Unfalls war nach damaligen Ermittlungen ein übersehenes Signal durch den Lokführer des Nahverkehrszuges. Trotz der Schwere des Ereignisses und der vielen Todesopfer existiert bislang keine öffentliche Gedenkstätte oder Hinweistafel, die an dieses Unglück erinnert. Gerade mit Blick auf das 50-jährige Gedenken im Jahr 2025 war es der SPD-Fraktion ein Anliegen, einen würdigen Beitrag zur Erinnerungskultur zu leisten. Daher bat sie in Drs. 22-0805 die Verwaltung um die Ermittlung eines Standorts
In der Antwort zum Antrag lautet es: „Ein möglicher Standort zur Erinnerung an die Opfer des Zugunglücks von 1975 müsste, um seine Erinnerungswirkung zu entfalten, auf einer öffentlich zugänglichen Fläche platziert werden. In Betracht kämen Flächen, die im Eigentum der FHH stehen oder der Deutschen Bahn als Eigentümerin gehören. Für beide Fälle kann das Bezirksamt aufgrund der räumlichen Unbestimmtheit des Antrags und mangelnder Zuständigkeit keinen Suchauftrag durchführen.
Sofern ein konkreter Raum benannt werden würde, wäre dieser Antrag vermutlich als §27er-Antrag an die zuständigen Fachbehörden zur Stellungnahme in einem konkreten Fall zu geben.“
Jetzt wollen wir wissen:
1. Wo ist der konkrete Unglücksort?
2. Ist an dem Ort die Aufstellung eines Gedenksteins möglich und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?
3. Ist am nächstgelegenen S-Bahnhof Neuwiedenthal die Aufstellung einer Hinweistafel und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?