Liegeplätze im Binnenhafen während der Sanierung von Kaimauern

Während der erforderlichen Sanierung von Kaimauern ist es den Eigentümer:innen von Booten nicht möglich, dort anzulegen bzw. Liegeplätze zu nutzen.

Gerade die maritime Nutzung des Binnenhafens trägt zum Charme des Gebietes und zum Wohnwert auch der Landbewohner:innen erheblich bei und sollte möglichst erhalten werden.

Eigner:innen mussten sich neue Liegeplätze suchen, die oftmals außerhalb des Binnenhafens und in anderen Bezirken liegen.

Ob diese nach Fertigstellung der Kaianlagen wieder nach Harburg zurückkehren, ist fraglich.

Petitum/Beschlussvorschlag:

Das vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung wird gebeten, sachkundige Referenten in den Stadtentwicklungsausschuss einzuladen und dort darüber berichten zu lassen,

  • …in welchem Umfang Liegeplatzkündigungen stattgefunden habe,
  • …inwieweit bekannt ist, welche Liegeplätze die Eigner:innen inzwischen nutzen,
  • …ob und welche alternativen Standorte im Bezirk Harburg vorhanden sind, angeboten wurden und ggfs. auch in Anspruch genommen worden sind.

Ferner sind Möglichkeiten aufzuzeigen, wie Eigner:innen zur Rückkehr in den Binnenhafen nach Abschluss der Arbeiten gewonnen werden können.

https://sitzungsdienst-harburg.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1008929

 

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