Während der erforderlichen Sanierung von Kaimauern ist es den Eigentümer:innen von Booten nicht möglich, dort anzulegen bzw. Liegeplätze zu nutzen.
Gerade die maritime Nutzung des Binnenhafens trägt zum Charme des Gebietes und zum Wohnwert auch der Landbewohner:innen erheblich bei und sollte möglichst erhalten werden.
Eigner:innen mussten sich neue Liegeplätze suchen, die oftmals außerhalb des Binnenhafens und in anderen Bezirken liegen.
Ob diese nach Fertigstellung der Kaianlagen wieder nach Harburg zurückkehren, ist fraglich.
Petitum/Beschlussvorschlag:
Das vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung wird gebeten, sachkundige Referenten in den Stadtentwicklungsausschuss einzuladen und dort darüber berichten zu lassen,
- …in welchem Umfang Liegeplatzkündigungen stattgefunden habe,
- …inwieweit bekannt ist, welche Liegeplätze die Eigner:innen inzwischen nutzen,
- …ob und welche alternativen Standorte im Bezirk Harburg vorhanden sind, angeboten wurden und ggfs. auch in Anspruch genommen worden sind.
Ferner sind Möglichkeiten aufzuzeigen, wie Eigner:innen zur Rückkehr in den Binnenhafen nach Abschluss der Arbeiten gewonnen werden können.
https://sitzungsdienst-harburg.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1008929