Hochwasserschutz und Knief-Werft am bisherigen Standort erhalten

Hochwasserschutz und Knief-Werft am bisherigen Standort erhalten

Seit 1927 werden auf der Knief-Werft Boote gebaut. Jetzt soll der Deich erhöht werden und wo ein Deich höher wird, wird er zwangsläufig auch breiter. Das erfordert nach den Plänen des Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) eine Umsiedelung der Werft. Hier treffen also Deichsicherheit und der Erhalt der fast 100-jährigen Schiffsbautradition aufeinander. Auf Initiative der SPD-Bezirksfraktion hat der Hauptausschuss der Bezirksversammlung aufgrund eines gemeinsamen Antrages auf seiner Sitzung am 11.01.2022 einstimmig beschlossen, den Landesbetrieb , der für die Umsetzung der aktuellen Hochwasserschutzmaßnahmen in Hamburg zuständig ist, aufzufordern, seine Planungen für den Deichabschnitt westlich der alten Süderelbbrücke noch einmal zu überprüfen, um den Hochwasserschutz zu gewährleisten und der außendeichs ansässigen Bootswerft Knief eine Zukunft am Standort zu ermöglichen.

In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 15.11.2021 hatten Vertreter des LSBG über die geplante notwendige Deicherhöhung im Deichabschnitt östlich der Harburger Schleuse sowie den östlich anliegenden Grundstücken bis zur Süderelbbrücke berichtet.

Die Deicherhöhung ist im Zuge der Anpassung des Hochwasserschutzes in Hamburg erforderlich. Der Deich soll dabei östlich der Hafenschleuse an der Straße Hafenbezirk um 1 Meter auf eine Sollhöhe von 8,70 m erhöht werden. Dies betrifft insbesondere auch den Deichabschnitt hinter dem Grundstück, auf dem sich die Halle der Vereinigung Harburger Segler e.V. und die Bootswerft Knief befinden.

Vorgestellt wurden im Ausschuss 3 Varianten der Deicherhöhung. Die Vorzugsvariante des LSBG ist die Herstellung eines Gründeichs, wobei im Zuge der Erhöhung auch der Deichfuß in Richtung Elbe erweitert werden muss. Dadurch ist die bisherige Erschließung, die in west-östlicher Richtung über den Deich führt, nicht mehr möglich. Die Erschließung muss dabei zukünftig in ost-westlicher Richtung erfolgen und benötigt wasserseitig einen Wendehammer.

Die Vorzugsvariante des LSBG hat zur Folge, dass 3 Hallen der Bootswerft abgerissen werden müssten und damit die Existenz der Werft an dieser Stelle nicht mehr möglich wäre. Zugleich ist eine Verlagerung der Werft mangels Standortalternativen nahezu unmöglich.

Alternativ waren Ausbauvarianten mit einer Abfangung auf der Landseite und mit einer Spundwand auf der Deichkrone geprüft worden.

Die Variante mit der Abfangung würde an der Zufahrtssituation und damit an der Situation der Bootswerft nichts ändern.

Die Variante mit einer Spundwand auf der Deichkrone müsste für die Zuwegung ein schließbares Tor in der Spundwand vorsehen, dann könnte die Zuwegung in der bisherigen Weise beibehalten werden. Diese Variante wurde vom LSBG u.a. deshalb verworfen, weil ein Fluttor als bewegliche Einrichtung wartungsintensiv ist und derartige Elemente innerhalb einer Deichlinie grundsätzlich größere Risiken beinhaltet als ein üblicher geschlossener Gründeich.

In der Ausschusssitzung stellte sich auf Nachfrage des SPD-Abgeordneten Frank Wiesner heraus, dass der LSBG eine mögliche Zuwegung über die östlich gelegene Rampe der Süderelbbrücke nicht in die Prüfung einbezogen hatte. Der stadtentwicklungspolitische Fachsprecher der SPD-Fraktion Sören Schinkel-Schlutt sagt: “Deshalb hat der Hauptausschuss den LSBG aufgefordert, auch diese Alternative unter den Aspekten von Deichsicherheit und Erhalt der Bootswerft zu prüfen und seinem Wunsch Ausdruck verliehen, die Werft am bisherigen Standort zu erhalten, soweit dies mit den Anforderungen des Hochwasserschutzes und damit der Sicherheit der Menschen diesen Bereichen Harburgs vereinbar ist. Der Harburger Binnenhafen soll eine Mischung von Wohnen und Gewerbe sowie Freizeit bei Erhaltung des maritimen Hafenflairs behalten. Dazu gehört der Erhalt der traditionellen Werftbetriebe im Hafenbereich. Hierzu müssen alle Lösungen geprüft werden.”

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