Die Zukunft des Harburger Karstadt-Hauses mitgestalten

Die Zukunft des Harburger Karstadt-Hauses mitgestalten

Mit dem Beschluss der Gläubigerversammlung am 27. März 2023, mit dem die Gläubiger im Insolvenzverfahren den Sanierungsvorschlag akzeptiert haben, steht fest, dass der Insolvenzplan umgesetzt wird. Das Harburger Karstadt-Haus wird am 30.06.2023 schließen.

Die Schließung des Hauses im Zentrum Harburgs ist nicht nur ein schwerer Schlag für die Beschäftigten, sondern auch für die HarburgerInnen, die teilweise seit Jahrzehnten in dem Haus eingekauft haben und für die Karstadt immerhin seit 1927 an diesem Standort einfach dazu gehörte.

Es wird aber ebenso eine enorme Herausforderung für die Stadtentwicklung im Bezirk, da für diesen zentralen Standort der Harburger Innenstadt eine neue Lösung gefunden werden muss, die für diese attraktive Lage passend ist. Es ist nun Aufgabe des Bezirks mit dem Eigentümer des Grundstücks über die Zukunft zu sprechen. Es muss geklärt werden, welche Vorstellungen dieser von der Zukunft des Hauses oder der Entwicklung dieses innerstädtischen Grundstücks hat. Ebenso, wie sich diese Vorstellungen mit den, im Rahmenplan Harburger Innenstadt bereits skizzierten, städtebaulichen Vorstellungen des Bezirks, vertragen. Sofern dabei keine Einigkeit erzielt werden kann, sollte auch die Möglichkeit des Erwerbs der Immobilie durch die Stadt kein Tabuthema sein. In anderen Städten sind Karstadt- und Kaufhof-Immobilien von den Kommunen aufgekauft und einer teilweise öffentlichen Nutzung zugeführt worden.

Auch steht zu befürchten, dass in der Zeit nach der Schließung am 30.06.2023 ein jahrelanger Leerstand bevorsteht, der die Attraktivität der Innenstadt gerade im Bereich des neu gestalteten Herbert-und-Greta-Wehner-Platzes beeinträchtigt. Ein solcher Leerstand mit seinen negativen Auswirkungen war leider in unmittelbarer Nachbarschaft beim jahrelangen Leerstand des zwischenzeitlich abgerissenen Harburg-Centers zu beobachten.

Ein für das Umfeld schädlicher Leerstand muss daher durch eine attraktive Zwischennutzung des Gebäudes unbedingt vermieden werden.

Als 2020 das Karstadt Sporthaus und der Kaufhof-Standort in der Mönckebergstraße aufgegeben worden waren, wurde mit Hilfe von Mitteln des Hamburger Senats über ein Programm namens Frei_Fläche und dem eigens für derartige Zwecke geschaffenen Fonds für kreative Zwischennutzung eine Kreativnutzung des Karstadt-Sporthauses über die Hamburger Kreativ Gesellschaft aufgenommen. Das ermöglichte Zwischennutzungen wie “Artstadt”. Neben kulturellen Nutzungen gibt es dort unter dem Label JUPITER auch Co-Working-Space oder Veranstaltungsräume, in denen u.a. die Stadtwerkstatt für die Hamburger Innenstadt regelmäßiger Gast ist.

Sollte eine eigentümerseitige Nach- oder Zwischennutzung schwierig sein, wäre es im Sinne der Harburger Stadtentwicklung wichtig, eine vergleichbare kreative Zwischennutzung zu unterstützen.

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion Harburg Frank Richter, sagt: “Die nun wohl endgültige Schließung des traditionsreichen Harburger Karstadt-Kaufhauses ist für die Beschäftigten ein schwerwiegender Einschnitt und zugleich ein großer Verlust für die Harburger Innenstadt. Städtebaulich muss es nun das Ziel sein, in Abstimmung mit dem Eigentümer eine Lösung für die Nachnutzung der Immobilie oder des Grundstücks und vor allem Ideen für eine Zwischennutzung zu entwickeln. Sollte dem Eigentümer dies nicht möglich sein, sehen wir die Stadt in der Pflicht, eine kreative Zwischennutzung auch finanziell zu unterstützen. Das Harburger Karstadt-Haus hat aufgrund seiner zentralen Lage für Harburg dieselbe Bedeutung wie das Karstadt-Sporthaus für die Mönckebergstraße, so dass auch ein vergleichbarer Einsatz für Harburg wünschenswert wäre. Auch ein Ankauf des Grundstücks durch die Stadt muss bei im Zuge der weiteren Entwicklung bei dieser zentralen Lage in der Innenstadt eine Option bleiben, sollte der Eigentümer selbst die Entwicklung der Immobilie selbst nicht vornehmen können oder wollen.”

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