Erhalt der Sozialkaufhäuser Harburg – Zusagen müssen eingehalten werden

Erhalt der Sozialkaufhäuser Harburg – Zusagen müssen eingehalten werden

Im September 2023 war die Ankündigung öffentlich geworden, dass im Haushaltstitel 11 des Bundes, in dem u.a. die Finanzierung von sogenannten Arbeitsgelegenheiten (ehemals 1-Euro-Jobs) enthalten ist, auf Vorschlag des Bundesfinanzministeriums Einsparungen vorgenommen werden sollen. Diese Kürzungen bedeuteten, dass in Hamburg nur noch die Hälfte des bisherigen Budgets zur Verfügung stehen und damit von den aktuell vorhandenen 1.600 Stellen die Hälfte, d.h. 800 Stellen gestrichen werden sollen.
Arbeitsgelegenheiten sind eine Form der Aktivierung von Langzeitarbeitslosen, die über derart finanzierte Stellen vor allem bei sozialen Trägern wieder an den ersten Arbeitsmarkt herangeführt werden sollen. In Harburg geht es dabei insbesondere um die beiden Sozialkaufhäuser im Harburger Kern und in Süderelbe sowie daran angeschlossene Projekte wie die Näherei.
Bereits auf seiner Sitzung am 26.09.2023 hat die Bezirksversammlung in der Drucksache 21-3298 den Senat aufgefordert, sich für eine Rücknahme der Kürzungen im Haushaltstitel 11 des Bundes zum SGB II einzusetzen und eine Weiterfinanzierung der Arbeitsgelegenheiten in Hamburg, durch die auch die beiden Harburger Sozialkaufhäuser betroffen sind, zu sichern.
Nun verdichten sich zwar die Hinweise, dass die Kürzungen im endgültigen Haushalt zurückgenommen werden könnten, aber angesichts des noch nicht erfolgten Haushaltsbeschlusses ist dies noch nicht abschließend sicher.
Sollten die Kürzungen zurückgenommen werden, müssen alle Projekte fortgesetzt werden.
Für den Fall des Bestehenbleibens der fünfzigprozentigen Kürzung hatte TeamArbeit Hamburg zugesagt, eine Bewertung der einzelnen geförderten Maßnahmen vorzunehmen und anhand dieser Bewertung, also anhand messbarer qualitativer Kriterien Vorschläge zu Kürzungen machen zu wollen. Das würde bedeuten, dass die Projekte – auch die beiden Harburger Sozialkaufhäuser – nach dem Erfolg ihrer bisherigen Arbeit beurteilt werden.
Um so überraschter waren die Mitglieder des Ausschusses für Soziales, Integration, Gesundheit und Inklusion der Bezirksversammlung Harburg in ihrer Sitzung am 20.11.2023 als der Vertreter von TeamArbeit Hamburg erläuterte, dass die Kürzungen in Höhe von 50% durchgehend über alle Bezirke vorgenommen werden würden. Von einer Bewertung der einzelnen Projekte war dabei keine Rede mehr. Im Ergebnis würde dies bedeuten, dass beide Sozialkaufhäuser in Harburg nicht mehr gefördert werden könnten.
Dazu sagt der sozialpolitische Sprecher der SPD-Bezirksfraktion Peter Bartels: “Die beiden Sozialkaufhäuser sind mittlerweile wichtige soziale Einrichtungen in Harburg geworden. Dort ist es Menschen mit geringem oder ohne Einkommen möglich, zu geringen Preisen u.a. Einrichtungsgegenstände für die eigene Wohnung zu erwerben. Zugleich sind sie bei der Heranführung langzeitarbeitsloser Menschen an den Arbeitsmarkt erfolgreich. Die Sozialkaufhäuser müssen bestehen bleiben. Selbst wenn eine Kürzung im Bundeshaushalt erfolgt, gehen wir davon aus, dass die Sozialkaufhäuser bestehen bleiben müssen, wenn man – wie anfänglich zugesagt – die Erfolgsbilanz zugrunde legt. Es ist aus unserer Sicht ein eklatanter Vertrauensbruch, wenn man sich nunmehr an die seinerzeitige Zusage nicht mehr halten, sondern nun mit einem Rasenmäher über die Förderlandschaft gehen will, mit der Folge, dass auch die erfolgreichen Projekte in Hamburg gefährdet sind.”

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